Über mich

Jürgen Paradowski, Rechtsanwalt in Husum
Jürgen Paradowski
Darf ich mich kurz vorstellen: Mein Name ist Jürgen Paradowski. In Mönchengladbach am Niederrhein geboren, im Ruhrgebiet aufgewachsen und dort bis zum Abitur gelebt, hat es mich danach an die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster (jetzt nur noch: Westfälische Universität Münster) verschlagen, an der ich mich zum Volljuristen habe ausbilden lassen.
Danach ist für über 30 Jahre das Münsterland meine private und berufliche Heimat gewesen.
In diesem Zeitraum habe ich in meiner Kanzlei in Greven in vielfältiger Weise einer großen Anzahl gewerblicher wie privater Mandatschaft rechtlich zur Seite gestanden, ohne die Menschen und ihre Schicksale sowie persönlichen Befindlichkeiten hinter der jeweiligen Rechtsproblematik zu vernachlässigen.
Nun hat es mich allerdings wegen der drei großen L (Liebe, Land und Leute) nach Nordfriesland gezogen. In Husum werde ich jetzt meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt fortsetzen, weiterhin in dem Bestreben und mit dem Ziel, meiner Mandantschaft bei der Bearbeitung und Bewältigung ihrer Rechtsprobleme juristisch wie zwischenmenschlich eine verlässliche Stütze zu sein.

In einer immer hektischer werdenden Zeit nehme ich mir genau diese, um genau hinzuhören, zu hinterfragen, zu analysieren und mit meiner Mandantschaft die richtigen Strategien zu entwickeln, um dem Recht nach Möglichkeit zum Erfolg zu verhelfen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Sollten Sie das Sie betreffende rechtliche Problem nicht einer der vorstehenden Rubriken zuordnen können, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch auf anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Dienst- und Werkvertrags- sowie dem Kaufrecht, um nur einige zu nennen.

Scheuen Sie Sich nicht, nachzufragen, ob ich für Ihr Problem der richtige Ansprechpartner bin.

Sollte ich es - ausnahmsweise - einmal nicht sein, dürfen Sie von mir bereits bei der ersten Kontaktaufnahme einen unmissverständlichen entsprechenden Hinweis erwarten, der Sie dann in die Lage versetzt, sich ggf. kurzfristig anderweitig zu orientieren.

Anfahrt - Husum

Anschrift:

Nordbahnhofstr. 42
25813 Husum

Route zur Rechtsanwaltskanzlei in Husum in Google Maps

Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31

Öffnungszeiten:

Di – Do: 10:00 – 12:00
Di & Do: 14:00 – 16:00
Sowie Termine nach Vereinbarung.

Kontakt - Rechtsanwalt Paradowski

Sie können mich gerne vorab telefonisch kontaktieren. Das E-Mail-Formular ist nur für eine informelle Anfrage gedacht. Hierüber können keine rechtsverbindlichen Informationen ausgetauscht und Beratungen erteilt werden.
In solchen Fällen melden Sie Sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Besprechungstermin, zu welchem Sie dann bitte auch alle Ihre Problematik betreffenden Unterlagen in meine Rechtsanwaltskanzlei in Husum mitbringen.
Telefon: +49 4841 939 83 13
Fax: +49 4841 939 83 31
E-Mail: info

Juristische Informationen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Mandanteninformationen. Wenn Sie recherchieren oder ältere Ausgaben betrachten möchten, können Sie hier unser Archiv aufrufen.

Zum Thema Arbeitsrecht

  • Begünstigungsverbot von Mandatsträgern: Betriebsmitglied erhält keine Entschädigung wegen entgangener Privatnutzung des Dienstwagens
  • Das AGG am Flughafen: BAG sieht das Nichttragen eines Kopftuchs nicht als Voraussetzung für Luftsicherheitsassistenz an
  • Keine Weisungsbefugnis: Abmahnungen und Kündigung einer Strahlenschutzbeauftragten unwirksam
  • Verdacht persönlicher Bereicherung: Wirksame ordentliche Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin
  • Vertraglich zugesicherte Nebentätigkeit: Kirchliche Trägerschaft darf Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche außerhalb der Klinik nicht untersagen

Zum Thema Erbrecht

  • Amtspflichtverletzung: Notar haftet für Schaden durch verspätetes Nachlassverzeichnis
  • Klare Schlusserbenregelung: Bei gemeinschaftlichem Testament darf das Vermögen nur zu Lebzeiten frei verwendet werden
  • Notarielles Nachlassverzeichnis: Wer als Erbe nur träge auf untätigen Notar einwirkt, muss mit Zwangsgeld rechnen
  • Privatschriftliches Testament unzureichend: Voraussetzungen, wenn der Testamentsvollstrecker ein Grundstück an seinen Ehepartner verkaufen will
  • Sogenannter "Erbschaftsbesitz": Nachlasspfleger darf Auskunft auch von vermeintlicher Alleinerbin verlangen

Zum Thema Familienrecht

  • Abänderungsverfahren im Kinderschutz: Gerichte müssen veränderte Lebensumstände gewissenhaft prüfen
  • Dringlichkeitsnachweis bei häuslicher Gewalt: Trauma, Abhängigkeitsverhältnis und begrenzte Unterstützung können sofortiges Handeln hemmen
  • Falsch beantragt: Entscheidende Unterschiede zwischen Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangs- und Betreuungsregelung
  • Künstliche Befruchtung: Über Halbgeschwister gibt es nur in konkret begründeten Einzelfällen Auskunft
  • Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss: Es liegt kein dauerhaftes Getrenntleben vor, wenn die Ehefrau nicht einreisen darf

Zum Thema Mietrecht

  • Deutsche Mieter bevorzugt: Wohnungsmakler muss wegen Diskriminierung Schadensersatz zahlen
  • Gefährdete Persönlichkeitsrechte: Digitale Türspione: Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss den Datenschutz kontollieren können
  • Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
  • Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
  • Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung

Zum Thema Verkehrsrecht

  • Betriebsgefahr bei geparktem Auto: Wer durch sein Parkverhalten eine Gefährdungslage schafft, trägt bei Unfall eine Mitschuld
  • Elektrokleinstfahrzeuge: Halter haften nicht aufgrund der bloßen Betriebsgefahr bei Schaden durch umgefallenen E-Scooter
  • Gefahr oder Bedürfnis? Plötzlicher Harndrang stellt keinen rechtfertigenden Notstand für Tempoverstoß dar
  • Ohne Kausalitätsgegenbeweis: Die Kaskoversicherung zahlt nicht, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen
  • Verkehrssicherungspflichten bei Crossrennen: Veranstalter haften nicht für ungewöhnliche Schadensabläufe außerhalb üblicher Szenarien

Zum Thema Sonstiges

  • Chatbot "zitiert" BGH: Gewissenhafte Quellenüberprüfung gehört zur unerlässlichen anwaltlichen Sorgfaltspflicht
  • Entschädigungsanspruch bestätigt: Zu wenig Personal bei Sicherheitskontrolle trotz erwartbar hohem Passagieraufkommen
  • Laufzeit ab Freischaltung? BGH erklärt anschlussabhängige Vertragsklausel in Telekommunikationsverträgen für unzulässig
  • Nutzlos verstrichene Urlaubszeit: Außergewöhnliche, nicht vermeidbare Umstände schließen eine Entschädigung nach Reiseabsage nicht aus
  • Unangemessene Benachteiligung: Preisanpassungsklausel bei Amazon Prime ist unwirksam